AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Bestellungen und Dienstleistungen, die über die Plattform Aleppo Catering Hub (nachfolgend „Plattform“) zwischen Kunden (Event-Veranstaltern/Unternehmen), den auf der Plattform registrierten Catering-Anbietern (nachfolgend Partner“ oder Vendors), den registrierten Servicekräften (nachfolgend Servicekräfte“) sowie dem Plattformbetreiber geschlossen werden.

2. Vertragspartner und Plattformrolle

  • 1. Der Plattformbetreiber stellt die technische Infrastruktur bereit, auf der Kunden Catering-Dienstleistungen anfragen, Auktionen/Ausschreibungen starten und Verträge abschließen können.
    2. Der Vertrag über die Erbringung der eigentlichen Catering-Dienstleistung oder Lieferung von Speisen kommt direkt zwischen dem jeweiligen Kunden und dem ausgewählten Partner zustande.
    3. Der Plattformbetreiber tritt, sofern nicht ausdrücklich beim jeweiligen Angebot (wie z. B. Catering Halal Al-Shahba) anders angegeben, lediglich als Vermittler auf.
    3. Ausschreibungen, Auktionen und Vertragsschluss

    1. Kunden haben die Möglichkeit, Catering-Anfragen als Ausschreibung (Auktion) auf der Plattform zu platzieren. Registrierte Partner können auf diese Ausschreibungen verbindliche Angebote abgeben.
    2. Die Darstellung von Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Plattformbetreibers dar.
    3. Durch das Absenden einer Bestellung oder die Annahme eines Angebots aus einer Auktion gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Partner oder die Plattform im Namen des Partners den Auftrag bestätigt.

4. Zahlungsabwicklung und Treuhand-Funktion

  • 1. Zentraler Zahlungsweg: Zur Absicherung des Zahlungsverkehrs erfolgt die Zahlungsabwicklung für alle über die Plattform vermittelten Aufträge exklusiv über das geschäftliche Bankkonto des Plattformbetreibers. Der Kunde überweist den vollen Rechnungsbetrag per Vorkasse/Banküberweisung an den Plattformbetreiber. Eine direkte Zahlung des Kunden an den ausführenden Partner ist ausgeschlossen.
    2. Auszahlung an den Partner: Nach erfolgreicher und beanstandungsfreier Durchführung der Veranstaltung wird der eingegangene Betrag abzüglich der vereinbarten Vermittlungsprovision innerhalb von 14 Werktagen an den ausführenden Partner ausgezahlt.

5. Vermittlungsprovision und Gebühren

  • 1. Die Registrierung auf der Plattform ist für Partner und Servicekräfte dauerhaft kostenlos.
    2. Für die erfolgreiche Vermittlung eines Auftrags (z. B. durch den Zuschlag bei einer Auktion) erhebt der Plattformbetreiber vom ausführenden Partner eine erfolgsbasierte Vermittlungsprovision in Höhe von 15 % des Netto-Auftragswertes.
    3. Auf diese Provision fallen zusätzlich 19 % gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.) an, welche der Plattformbetreiber einbehält und steuerlich abführt. Die Provision wird direkt bei der Auszahlung (siehe Punkt 4.2) einbehalten.

6. Vermittlung von Servicekräften (Studenten / Event-Personal)

  • 1. Partner haben die Möglichkeit, über die Plattform flexibele Servicekräfte für ihre Veranstaltungen anzufragen.
    2. Die Abrechnung der Servicekräfte erfolgt entweder direkt zwischen dem Partner und der Servicekraft (sofern diese als selbstständige Kleinunternehmer agieren) oder über die jeweils im Einzelfall vereinbarten vertraglichen Modelle des Plattformbetreibers.
    3. Die Servicekräfte verpflichten sich, die übermittelten Einsatzzeiten einzuhalten. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Haftung für das kurzfristige Nichterscheinen von Servicekräften, bemüht sich jedoch um adäquaten Ersatz.

7. Stornierung und Rücktritt

1. Da es sich bei Catering-Dienstleistungen um die Lieferung von Lebensmitteln und termingebundenen Dienstleistungen handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein allgemeines Widerrufsrecht für Verbraucher.
2. Storniert ein Kunde einen bereits verbindlich gebuchten Auftrag, gelten die spezifischen Stornobedingungen des ausführenden Partners. Bereits entstandene Kosten für Lebensmittelbeschaffung können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Vermittlungsprovision der Plattform kann bei kurzfristigen Stornierungen anteilig berechnet werden.

8. Kundenschutz und Umgehungsverbot

Den Partnern ist es untersagt, Kunden, die über die Plattform vermittelt wurden, für Folgeaufträge direkt unter Umgehung der Plattform zu kontaktieren oder abzurechnen. Bei einem Verstoß gegen dieses Umgehungsverbot behält sich der Plattformbetreiber das Recht vor, den Partner dauerhaft von der Plattform auszuschließen und Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision zu fordern.

9. Haftung

1. Der Plattformbetreiber haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung und Funktion der Vermittlungsplattform.
2. Für die Qualität, Pünktlichkeit, Richtigkeit (z. B. Halal-, Vegan- oder Glutenfrei-Zertifizierungen) sowie die ordnungsgemäße Ausführung der Speisen und des Caterings haftet ausschließlich

 

Nach oben scrollen